
Zuverlässig zu Ihrer EU-Lizenz mit mir als Ihrem externen Verkehrsleiter!


Externer Verkehrsleiter
Sie wollen Ihr Unternehmen erweitern und brauchen dafür eine Transportlizenz - ich biete Ihnen die Lösung dafür
Mein Service des externen Verkehrsleiters ermöglicht es Ihnen, die Transportlizenz zu erwerben und alle Anteile an Ihrer Gesellschaft zu behalten und sämtlichen aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, dabei übernehme ich die Aufgaben und Pflichten der Verkehrsleitung in Ihrem Betrieb.
Leistungen als externer Verkehrsleiter:
ERSTGESPRÄCH
Im Erstgespräch werden wir im Wesentlichen den gegenwärtigen Stand Ihres Gründungsvorhabens besprechen und gemeinsam die nächsten Schritte planen.
1
LIZENZIERUNG
Mit meinem umfangreichen Fachwissen im Bereich der Lizenzierung,
unterstütze ich Sie bei der Beantragung einer EU-Lizenz.
2
BETREUUNG
Gerade zu Beginn ist es von Bedeutung, die Kosten zu minimieren und die Gewinnspannen zu überwachen. Ich werde Ihre möglichen Aufträge kalkulieren oder Ihnen bei der Auftragsbeschaffung behilflich sein.
3
Leistungen als externer Gefahrgutbeauftragter

Analyse des Bedarfs
Fragen zur Verpackung von Gefahrgut
Mitarbeiterunterweisung
Erstellung von Arbeitsanleitungen
Ein Sicherungsplan gemäß ADR 1.10 Sofortige Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Vorfällen
Erstellung von Unfallberichten
Kontrolle und Berichterstattung sämtlicher Abläufe bei der Beförderung von Gefahrgütern
Jahresabschlussbericht Erstellung
Unterstützung bei Kontakt mit Behörden
Batterieunterweisung
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Erfolg ist planbar
Über Mich
Mein Name ist Georg Graz, ich bin geprüfter Betriebswirt und Verkehrsleiter. In meiner beruflichen Laufbahn konnte ich in verschiedenen Betrieben meine Erfahrungen im Logistik – Bereich sammeln und ausbauen. Durch die regelmäßige Teilnahme an beruflichen Fortbildungen sind meine Kenntnisse stets auf dem aktuellen Stand.
Mein Einsatzgebiet als externer Verkehrsleiter
72760 Reutlingen mit einem Umkreis von 100 km


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Was ist ein Verkehrsleiter?Ein Verkehrsleiter ist eine Person, die bestellt wurde, um die Geschäfte des Güterkraftverkehrs zu leiten. „Er ist eine natürliche Person, die von einem Unternehmen beauftragt wird. Es ist möglich, dass der externe Verkehrsleiter, der dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet“. Für Unternehmen, die nur den Werkverkehr ausüben, ist kein Verkehrsleiter erforderlich. Ein Verkehrsleiter ist für alle Transportunternehmen im Güterkraftverkehr gesetzlich erforderlich.
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Wer braucht einen Verkehrsdienstleister?Jeder Betrieb, der eine Güterkraftverkehrserlaubnis (GüKG-Lizenz) beantragt, benötigt einen Verkehrsleiter gemäß VO EG 1071/2009. Die Durchführung des Verkehrsleiters ist sowohl intern als auch extern möglich. Es ist erforderlich, dass der Verkehrsleiter ein natürlicher Mensch ist, der das Unternehmen tatsächlich und dauerhaft führt.
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Was kostet ein Verkehrsleiter?Aufgrund des Wegfalls sozialrechtlicher Abgaben ist es in der Regel kostengünstiger, einen externen Verkehrsleiter zu engagieren. Preise für meine Dienstleistungen als externer Verkehrsleiter, siehe die Rubrik "Kostenberechnung" auf der Webseite. Das Angebot kann je nach den Anforderungen und Anzahl der zu betreuenden LKW´s für jeden Kunden individuell angepasst werden.
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Welchen Verantwortungsbereich hat der Verkehrsleiter?Gemäß VO EG 1071/2009 ist der Verantwortungsbereich vom Verkehrsleiter nur negativ abgegrenzt. Qualifikation der Fahrer (Führerschein, Flurförderschein, ADR-Schein etc.) Gewicht und Abmessungen der Nutzfahrzeuge Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, sowie Überprüfung der Kontrollgeräte Straßenverkehrstauglichkeit der Nutzfahrzeuge Es besteht zwar die Möglichkeit die Aufgaben seitens des Verkehrsleiters auf andere Personen zu übergeben und zu delegieren, jedoch bleibt die Verantwortung beim Verkehrsleiter.
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Muss der Verkehrsleiter der Behörde mitgeteilt werden?Bei Beantragung der EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) muss der Erlaubnisbehörde der jeweilige Verkehrsleiter mitgeteilt werden. Dabei muss der Behörde der Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Verkehrsleiter, sowie die persönliche Zuverlässigkeit durch das Führungszeugnis der Belegart „0“ muss ebenfalls nachgewiesen werden.
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Ist der Verkehrsleiter unabdingbar erforderlich?Ja, denn alle Unternehmen benötigen einen Verkehrsleiter welche gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen.
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Wer kann die Voraussetzungen als Verkehrsleiter im Unternehmen erfüllen?Grundsätzlich kann jeder Verkehrsleiter im Unternehmen werden, wenn man folgende Voraussetzungen erfüllt: Fachliche Eignung: Die Fachliche Eignung besteht aus dem erfolgreichen Abschluss einer IHK-Fachkundeprüfung zum gewerblichen Güterverkehr. Mit der genannten Fachkunde, weist man Kenntnisse aus ein Unternehmen in der Transportbrache leiten zu können. Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit wird durch das polizeiliche Führungszeugnis der Belegart „0“ nachgewiesen. Diese weist dem Verkehrsleiter nach, dass er keine Verurteilungen, schwerwiegende Verstöße oder Sanktionen begangen hat. tatsächliche und dauerhafte Leitung: Der Verkehrsleiter muss das Unternehmen mit entsprechenden Kompetenzen und Befugnissen leiten. ständigen Aufenthalt in der Nähe der Betriebsstätte: Gesetzlich geregelt ist, dass der Verkehrsleiter seinen Wohnsitz in der Europäischen Union haben muss. Aus unseren Erfahrungswerten wird von den zuständigen Erlaubnisbehörde jedoch gefordert, dass der Verkehrsleiter seinen Wohnsitz nicht mehr als 100 km von der Betriebsstätte hat.
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Was ist der Unterscheid zwischen internen oder externen Verkehrsleiter?Der interne Verkehrsleiter hat eine tatsächliche Beziehung zum Unternehmen. Eine tatsächliche Beziehung wäre zum Beispiel: der Unternehmer, der Angestellte oder der Anteilseigner. Der interne Verkehrsleiter ist arbeitsvertraglich im Unternehmen angestellt oder eine gesellschaftsrechtliche Bindung des Verkehrsleiters liegt vor. Der Vorteil besteht darin, dass die Anzahl der Fahrzeuge und die Anzahl der Unternehmen nicht eingeschränkt sind. Der externe Verkehrsleiter ist unbedingt zu beauftragen, wenn das Unternehmen weder persönliche Verlässlichkeit noch fachliche Eignung aufweisen kann. Der Unternehmer bestellt den externen Verkehrsleiter durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Im Sinne des beauftragten Unternehmens hat der externe Verkehrsleiter stets zu handeln und überwacht die Aufgabenbereiche in seiner Leitungsfunktion. Außerdem darf der externe Verkehrsleiter höchstens vier Unternehmen und fünfzig Fahrzeuge verwalten.
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Muss ich den Verkehrsleiter bei der Genehmigungsbehörde melden?Bei einer Kündigung durch den bestehenden Verkehrsleiter oder bei einer Bestellung i.S.d. Art. 4 Abs. 4 VO EG Nr. 1071/2009 ist muss dies der lizenzerteilenden Behörde gemeldet werden.
Business Plan
Ich erstelle Ihren aussagekräftigen Businessplan für Banken, Behörden und Fördergeldstellen
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Für Schnellleser:
Businessplanerstellung
Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
Tragfähigkeitsempfehlung
Finanzierungsstrategien und Finanzierungshilfen
Personalplanung
Marketingplanung
Begleitung zu Bankterminen
Verhandlungen mit Hausbank, Kredit- und Fördergeldinstituten
Fördermitteln-Check
Businessplan Aufbau II:
Digitale Unternehmensstrategie
Prozesse und Abläufe digital umsetzen
Marketing im Online-Bereich
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Marketing-Mix
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Kundenakquise
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Finanzielle Unterstützung für Ihr Business durch staatliche Förderung von BAFA
Wie hoch ist die BAFA Förderung für meine Unternehmensberatungsleistungen?
Neue Bundesländer: 80 % - maximal 2.800 € pro Antrag.
Alte Bundesländer: 50 % - maximal 1.750 € pro Antrag.
Was ist der BAFA Beratungszuschuss?Der Beratungszuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Förderung, die Unternehmen in Deutschland dabei unterstützt, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG
Georg Graz
Storlachstraße 1
72760 Reutlingen
Vertreten durch:
Georg Graz
Kontakt:
Telefon: 07121-1633363
Mobil: 0172-9876657
E-Mail: info@verkehrsleiter-graz.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer: DE292618190
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